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ArbG Siegburg, 23.10.2015 - 3 Ca 1022/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Beiträgen an die Ausbildungskostenausgleichskasse für das Schornsteinfegerhandwerk; Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 23.10.2015 - 3 Ca 1022/15
- LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 239/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00
Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes …
Auszug aus ArbG Siegburg, 23.10.2015 - 3 Ca 1022/15
Es bedarf daher Parteivortrages, der geeignet ist, erhebliche Zweifel an dem Vorliegen dieser Voraussetzungen aufkommen zu lassen, damit das Gericht die mögliche Unwirksamkeit einer AVE überprüft (vgl. u.a. BAG vom 25.06.2002- 9 AZR 405/00 - NZA 2003, 275). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus ArbG Siegburg, 23.10.2015 - 3 Ca 1022/15
Denn Sonderabgaben sind hoheitlich auferlegte Geldleistungspflichten, denen keine unmittelbare Geldleistung gegenübersteht und die dem Betroffenen eine Geldleistungspflicht "voraussetzungslos" auferlegen (…Koenig/Koenig AO § 3 Rn. 35; BVerfG 2 BvL 44/86, BVerfGE 81, 156/186 f. m. w. N). - BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92
Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes
Auszug aus ArbG Siegburg, 23.10.2015 - 3 Ca 1022/15
Diese Entscheidung haben die Gerichte für Arbeitssachen nur dann von Amts wegen zu überprüfen, wenn der Parteivortrag oder auch von den Parteien nicht vorgetragene augenfällige Umstände dazu Veranlassung geben, d.h. wenn konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Entscheidung vorliegen (BAG vom 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - juris). - LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - 2 Sa 26/14
Beiträge zur Sozialkasse des Baugewerbes - Fassadenreinigungsarbeiten - …
Auszug aus ArbG Siegburg, 23.10.2015 - 3 Ca 1022/15
Die Beklagte unterfällt als Mischbetrieb, in dem die Mitarbeiter mindestens 50 % ihrer Arbeitszeit für Tätigkeiten aufwenden, die in den tarifvertraglichen Geltungsbereich fallen, dem Tarifvertrag (vgl. u.a. LAG Berlin-Brandenburg vom 10.01.2014 - 2 Sa 26/14 - juris).
- LAG Köln, 02.12.2016 - 9 Sa 239/16
Rechtsstellung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der beruflichen …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 23.10.2015 - 3 Ca 1022/15 - wird zurückgewiesen.